Saccharin (INCI)

Autor: Prof. Dr. med. Peter Altmeyer

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Zuletzt aktualisiert am: 24.10.2017

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Synonym(e)

1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on-1,1-dioxid; Benzoesäuresulfimid; E 954

Definition

Saccharin, auch Benzoesäuresulfimid genannt, ein synthetischer Süßstoff und ein Benzoesäurederivat das in Mundpflegmitteln als Aromastoff verwendet wird. Die Substanz verringert oder hemmt den Grundgeruch bzw. den Grundgeschmack eines Produktes.

Saccharin kann in bestimmten Lebensmitteln unter der Nr. E 954 als Süßungsmittel eingesetzt werden. 

Hinweis(e)

Saccharin war der erste chemisch synthetisierte Süßstoff. Seine Süßkraft ist etwa 300-500mal stärker als die des Zuckers. Saccharin wird im Darm sehr schnell resorbiert, jedoch unverändert mit dem Urin wieder ausgeschieden (nach 24 Stunden bereits 90 %). Saccharin besitzt nahezu keinen physiologischen Energiegehalt. Die Substanz ist für Diabetiker geeignet. Lebensmitteltechnisch wird v.a. das leicht wasserlösliche Natriumsalz des Süßstoffs eingesetzt. Saccharin verstärkt die Wirkung von anderen Süßungsmitteln wie Aspartam (E 951) und Cyclamat (E 952) und wird meist in Kombinationen verwendet. Calcium saccharin wird in der Mundpflege als Aromastoff verwendet.

Weiterführende Artikel (3)

Aspartam; Cyclamat; Saccharin;
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