Nanopartikel

Autor: Prof. Dr. med. Peter Altmeyer

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Zuletzt aktualisiert am: 31.12.2017

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Synonym(e)

Nanoteilchen

Definition

Mit dem Begriff Nanopartikel  (aus griech: nanos“für „Zwerg“) werden Partikel von einigen wenigen bis einigen tausend Atomen oder Molekülen bezeichnet. Die Bezeichnung „Nano“ bezieht sich auf die Größe der Partikel, die typischerweise bei 1 bis 100 nm (Nanometern) liegt.

In Sonnenschutzprodukten kommen  v.a. 2 Stoffe zum Einsatz, die als Nanopartikel bezeichnet werden können: Titandioxid und Zinkoxid. Sie sind besonders effektive UV-Filter und wirken auf der Haut wie kleinste Spiegel, die das Sonnenlicht reflektieren.

 

 

Allgemeine Information

Für kosmetische Mittel, die Nanomaterialien enthalten, gibt es mehrere neue Vorschriften:

• Nanomaterialien müssen in der Kennzeichnung durch den Zusatz "(NANO)" hinter der INCI-Bezeichnung kenntlich gemacht werden (Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g der EU-KosmetikV).

• Stoffe, die in den Anhängen III-VI der EU-KosmetikV gelistet sind, schließen keine Nanomaterialien ein, sofern dies nicht ausdrücklich angegeben ist. Sofern ein Stoff unter die Anhänge fällt, und dort nicht als      explizit als Nanomaterial für ein bestimmtes Mittel angegeben ist, darf dieser Stoff nicht als Nanomaterial verwendet werden.

• Wenn ein kosmetisches Mittel Nanomaterialien enthält, muss in der Notifizierung der Rezepturen (Artikel 13) angegeben werden, welches Nanomaterial dieses kosmetische Mittel enthält.

• Gemäß Artikel 16 der neuen Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 sind ab 11. Januar 2013 kosmetische Mittel, die Nanomaterialien enthalten, 6 Monate vor dem Inverkehrbringen der Europäischen Kommission anzuzeigen.

Von der Europäischen Kommission wird eine Liste aller Nanomaterialien veröffentlicht, die in kosmetischen Mitteln verwendet werden dürfen.

Verweisende Artikel (1)

siRNA-Therapeutika;

Weiterführende Artikel (1)

Titandioxid;
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