InEK

Autor: Prof. Dr. med. Peter Altmeyer

Co-Autor: Prof. Dr. med. Martina Bacharach-Buhles

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Zuletzt aktualisiert am: 24.10.2017

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Synonym(e)

Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus

Definition

Akronym für Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus. Das Institut (InEK gGmbH) wurde am 10. Mai 2001 in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH gegründet. Gründungsmitglieder des Instituts waren die Spitzenverbände der Krankenkassen, der Verband der privaten Krankenversicherungen sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft.

Allgemeine Information

InEK unterstützt Krankenhäuser und Krankenkassen sowie deren Verbände bei kontinuierlichen Weiterentwicklung des DRG-Systems zur Abrechnung von stationären Krankenhausleistungen. Die Finanzierung des InEK erfolgt über den DRG-Systemzuschlag. Dabei rechnen die Krankenhäuser je stationärem Fall einen jährlich neu festzulegenden Betrag ab (2007: 0,90 €). Die hierdurch eingenommene Summe wird dann einmal pro Jahr von den einzelnen Krankenhäusern an das InEK überwiesen. Ca. 1/3 des DRG-Systemzuschlages wird zur Finanzierung des Instituts einbehalten, ca. 2/3 werden an Krankenhäuser ausgeschüttet, die an der Kalkulation der DRG-Relativgewichte teilnehmen.

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