GOÄ Nr. 757

Autor: Prof. Dr. med. Peter Altmeyer

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Zuletzt aktualisiert am: 15.05.2016

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Definition

Chemochirurgische Behandlung eienr Präkanzerose - ggfls. in mehreren Sitzungen.   

Allgemeine Information

Einsatz bei aktinischer Keratose: die aktinische Keratose ist definiert als Carcinoma in situ der Haut. Sie erfüllt damit im Sinne der Leistungslegende einen Krankheitszustand der als Präkanzerose zu definieren ist.

Chemochirugische Behandlung: Verfahren zur Abtragung von Hautschichten durch Einsatz von Chemikalien. Der Begriff setzt nicht den Einsatz von chirurgischen Instrumenten voraus.

Mehrfachabrechnungen: durch die Leistungslegende " in mehreren Sitzungen" ist die Abrechenbarkeit nur 1 mal gegeben, selbst wenn die chemochirugische Maßnahme an mehreren Tagen (Anwendungen) erfolgte.  Bei mehreren aktinischen Keratosen kann Nr. 757 GOÄ  mehrfach abgerechnet werden. Ein Rezidiv nach bereits erfolgten Behandlung kann erneut nach Nr.757 GOÄ abgerechnet werden. 

Delegationsfähigkeit: Die Leistung ist nur dann abrechenbar wenn sie persönlich (selbst durchgeführt) oder unter Aufsicht und fachlicher Weisung des Arztes erfolgte (delegierte Leistung § 4 GOÄ).  Vom Patienten selbst durchgeführt Anwendungen sind nicht abrechenbar.         

Literatur
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Kleinken B (2016) Nr 757 GOÄ bei der Behandlung aktinischer Keratosen. IWW Wirtschaftsbrief 12: 1 

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