Wegefähigkeit

Autor: Prof. Dr. med. Peter Altmeyer

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Zuletzt aktualisiert am: 04.11.2016

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Definition

Unter Wegfähigkeit versteht man das Vermögen eines zu Begutachtenden für den Weg zur Arbeitsstätte eine Strecke > als 500 einschließlich Puasen in einer Zeit von 20 min 4-mal täglich zurückzulegen.  

Hinweis(e)

Der Verlust der Wegefähigkeit führt nach der entspr. Rechtsprechung, unabhähgig von der sonstigen Leistungsfähigkeit, immer zur Erwerbsunfähigkeit.  Maßstab für die Erwerbsunfähigkeit ist der allg. Arbeitsmarkt.

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