Schellack

Autor: Prof. Dr. med. Peter Altmeyer

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Zuletzt aktualisiert am: 16.03.2018

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Synonym(e)

CAS-Nr.:PM 9000-593-3; Gummilack; Lacca; Lackharz; Lacta in tabulis; Shellac

Definition

Schellack ist ein Naturprodukt. Schellack besteht aus Ausscheidungen der weiblichen Lackschildlaus. Die Insekten leben auf versch. Ficus-Arten, saugen den Saft junger Triebe und produzieren ein rotes harziges Sekret als Stoffwechselprodukt. Das rote Sekret wird zunächst mit Sodalösung entfärbt und kann nach Raffination und Schmelzen in dünne Platten gegossen und schließlich verwendet werden.

Schellack ist ein in der EU unter der Nummer E 904 zugelassener Lebensmittelzusatzstoff und kann q.s. (ohne Höchstmengenbeschränkung) als Überzugsmittel zur Behandlung von Lebensmitteln angewendet werden. Bevorzugt behandelt werden Süßwaren wie Schokolade, Nüsse, Kaffeebohne, Äpfel, Birnen Zitrusfrüchte u.a. Der Überzug schützt vor Feuchtigkeitsverlust. Die mit Schellack behandelten Früchte tragen den Vermerk „gewachst“. 

Hinweis(e)

Kosmetik: Schellack wird unter der INCI-Bezeichnung "Shellac" in kosmetischen Rezepturen verwendet. Shellac wirkt als Emolliens, Filmbildner, Viskositätsregler und als Haarfixierungsmittel.  

Weiterführende Artikel (2)

E 904; Lebensmittelzusatzstoffe (Übersicht);
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