Saccharin

Autor: Prof. Dr. med. Peter Altmeyer

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Zuletzt aktualisiert am: 11.03.2018

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Synonym(e)

1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on-1,1-dioxid; Benzoesäuresulfimid; CAS-Nr. 81-07-2; Orthosulfimidum benzoicum; Saccharinum

Definition

Saccharin ist eine als Süßstoff verwendete Substanz. Sie besteht aus einem weißen, kristallinen und geruchslosen Pulver; sie ist löslich in Wasser, 90 %igem Ethanol und Ether. Saccharin wird durch eine chemische Reaktion von Toluol und Phtalsäure hergestellt.

Anwendungsgebiet/Verwendung

Lebensmittelzusatzstoff (E 954)

Süßungsmittel

Saccharin ist nur für bestimmte Lebensmittel zugelassen. Dazu gehören unter anderem: 

energiereduzierte bzw. zuckerfreie Getränke (max. 80 mg/l) 

energiereduzierte bzw. zuckerfreie Desserts (max. 100 mg/kg)

energiereduzierte bzw. zuckerfreie Brotaufstriche, Konfitüren, Marmeladen, Gelees (max. 200 mg/kg)

energiereduzierte bzw. zuckerfreie Süßwaren auf der Basis von Kakao oder Trockenfrüchten (max. 500 mg/kg)

süßsaure Obst- und Gemüsekonserven (max. 160 mg/kg)

süßsaure Fisch-, Meeres- und Weichtierkonserven (max. 160 mg/kg)

Soßen und Senf (max. 160 bzw. 320 mg/kg)

Alkoholische Getränke (max. 80 mg/l)

Knabbererzeugnisse aus Getreide oder Nüssen (max. 100 mg/kg)

Nahrungsergänzungsmittel (max. 80 – 1.200 mg/kg)

Saccharin wird darüber hinaus in Kosmetika, Arzneimitteln und Futtermitteln eingesetzt.

Hinweis(e)

Saccharin wird in der Mundpflege eingesetzt (reinigt, desodoriert und/oder schützt die Mundhöhle oder die Zähne). Die Substanz wirkt maskierend (verringert oder hemmt einen unerwünschten Eigengeruch oder Eigengeschmack des Produkts).

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