Indigotin I

Autor: Prof. Dr. med. Peter Altmeyer

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Zuletzt aktualisiert am: 24.10.2017

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Synonym(e)

CAS-Nr.: 860-22; E 132; Indigoblau; Indigocarmin; Indigokarmin; Indigo-Karmin

Definition

Indigotin I ist ein synthetischer, wasserlöslicher, dunkelblauer Lebensmittelfarbstoff mit der Zulassungsnummer E 132. Das UV/VIS-Absorptionsspektrum zeigt in Wasser ein Maximum bei 608–612 nm.

Allgemeine Information

Das synthetische Indigotin I unterscheidet sich chemisch nur unwesentlich von dem natürlichen aus den versch. Indigofera-Arten (bes. Indigofera tinctura) durch Extraktion gewonnenem Indigo.

Indigotin darf nur für die Färbung bestimmter Lebensmittel und hierbei bis zu einer maximalen Menge zwischen 50 und 500 mg/kg Lebensmittel.

Indigotin wird als Lebensmittelzusatzstoff so z.B. für Desserts, Speiseeis, Liköre, Backwaren und alkoholfreie Getränke verwendet.

Weiterhin wird Indigotin ist zur Einfärbung von Kosmetika, Arzneimitteln und Textilien genutzt.

Indigotin wird nicht zum Einfärben von Bio-Lebensmitteln verwendet, da die EG-Öko-Verordnung den Einsatz von künstlichen Lebensmittelfarbstoffen, die nur zum Einfärben des Produktes genutzt werden, ausschließt. 

Weiterführende Artikel (1)

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