E 515

Autor: Prof. Dr. med. Peter Altmeyer

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Zuletzt aktualisiert am: 05.02.2018

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Anwendungsgebiet/Verwendung

Kaliumsulfat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff ohne eine Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) zugelassen. Es dient lebensmitteltechnisch als Festigungsmittel, Säureregulator oder Trägerstoff. 

Unter der INCI-Bezeichnung  "Potassium sulfate" wird Kaliumsulfat in kosmetischen Rezepturen eingesetzt. Die Substanz wirkt als Viskositätsregler (erhöht oder verringert die Viskosität kosmetischer Mittel).

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