Äpfelsäure

Autor: Prof. Dr. med. Peter Altmeyer

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Zuletzt aktualisiert am: 24.10.2017

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Synonym(e)

2-Hydroxybernsteinsäure; 2-Hydroxybutandisäure; 2-Hydroxyethan-1,2-dicarbonsäure; Apfelsäure; CAS-Nr.: 6915-15-7; E 296; L-Äpfelsäure

Definition

Äpfelsäure ist eine Dicarbonsäure, die als natürliche, linksdrehende L-Apfelsäure und als rechtsdrehende D-Apfelsäure vorkommt. Die L-Form ist ein Zwischenprodukt im Citratzyklus.

In der Natur ist Apfelsäure in unreifen Äpfeln, Quitten, Weintrauben, Berberitzenbeeren, Vogelbeeren und Stachelbeeren enthalten. Die Salze der Äpfelsäure heißen Malate.

 

Allgemeine Information

Äpfelsäure ist unter E 296 als Lebensmittelzusatzstoff europäisch zugelassen. Sowohl die natürliche L-Form als auch die synthetische D-Form können lebensmitteltechnisch verwendet werden. Äpfelsäure wird zur Unterstützung von Antioxidantien sowie zur Hemmung von Enzymen, die für die Braunfärbung von geschnittenem Gemüse und Obst verantwortlich sind, eingesetzt. Die Salze du Ester der Äpfelsäure heißen Malate

 

Weiterführende Artikel (2)

E 296; Lebensmittelzusatzstoffe (Übersicht);
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